Beschluss vom Landgericht Köln - 10 S 51/10

Tenor

Die Berufung der Drittwiderbeklagten gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln (205 C 143/09) wird verworfen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln (205 C 143/09) wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger und der Drittwiderbeklagten auferlegt.


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