Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 319/11

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 29.08.2011 – 10 C 23/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 575,26 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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