Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 407/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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