Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 174/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.751,71 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.9.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 52% und die Klägerin zu 48%.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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