Beschluss vom Landgericht Köln - 88 O (Kart) 17/11

Tenor

Der Tatbestand des Urteils vom 14.02.2012 wird auf Seite 5 oben wie folgt berichtigt:

Statt:

„Die letzte Verhandlung unter Beteiligung der Klägerin fand 2003 mit Befristung zum 28.02.2009 statt.“

wird der Tatbestand wie folgt gefasst:

„Die letzte erfolgreiche Verhandlung unter Beteiligung der Klägerin fand 2003 mit Befristung zum 28.02.2009 statt.“

Der weitergehende Antrag auf Tatbestandsberichtigung wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen