Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 48/11

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.03.2011 (217 C 114/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 566,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2010 zu zahlen.

2. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.


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