Urteil vom Landgericht Köln - 32 O 48/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 1680,10 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 90.000,00 € zwischen dem 21.12.2011 und dem 25.01.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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