Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 83/12

Tenor

Die so­for­ti­ge Be­schwer­de des Schuldners ge­gen den Be­schluss des Amtsgerichts Köln (72 IN 182/12) vom 22.05.2012 wird kos­ten­pflich­tig zu­rück­ge­wie­sen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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