Anerkenntnisurteil vom Landgericht Köln - 26 O 286/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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