Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 339/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.6.2011 – 123 C 96/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an den Beklagten 150 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.5.2011 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 79 % und der Beklagte 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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