Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 89/12

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verurteilt, es zu unterlassen

 

              in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

 

a) Kam nach GB und verabreichte Patienten toedliche Ueberdosis. Durch diese Tat stehen nun deutsche Aerzte im Kreuzfeuer der Kritik, wobei Dr W noch nicht einmal deutschstaemmig ist! Dr W entzieht sich seit der Tat jeglicher Verantwortung und weigert si…

 

und/oder

 

b) Dr W wurde in C wegen fahrlaessiger Toetung eines Patienten zu einer Bewaehrungsstrafe verurteilt. Der Gerichtsmediziner ist der Auffassung, dass Herr W eine akute Gefahr fuer Patienten ist. Vorsicht!!!! Lebensgefahr!

 

und/oder

 

c) Der Patient (A) starb an einer verordneten Überdosis. W darf in Grossbritannien nicht mehr praktizieren und ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

 

und/oder

 

d) Tot wegen der Behandlung Ws

 

und/oder

 

e) Dr W ist rechthaberisch und teilweise inkompetent er ist außerdem schnell erregt und will fehler die er selber macht nie einsehen (ENGLAND überdosis eines 70 jahre alten mannes fahrlässige tötung durch dr W) ich spreche aus eigener erfahrung was falsche dosierungen angehen.

 

wenn dies geschieht wie im Internet auf der Seite T.de im Zusammenhang mit der Injektion einer letalen Dosis des Schmerzmittels Diamorphin am 16.02.2008 in Cambridgeshire/GB.

 

2. Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung weiterhin verurteilt, es zu unterlassen,

 

              in Bezug auf den Antragsteller zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

 

Dr W ist rechthaberisch und teilweise inkompetent er ist außerdem schnell erregt und will fehler die er selber macht nie einsehen (ENGLAND überdosis eines 70 jahre alten mannes fahrlässige tötung durch dr W) ich spreche aus eigener erfahrung was falsche dosierungen angehen. falls sie das alles nicht stört ist er ansonsten ein guter arzt wenn es darum geht für simmulationen einen krankenschein zu bekommen. sollten sie allerdings wirklich krank sein kann ich ihnen nur raten sich einen richtigen arzt zu suchen bevor sie das nächste opfer von dr W werden. (kein scherz)

                           

wenn dies geschieht wie auf der Internetseite T.de.

 

 

3. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger EUR 610,11 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2012 zu zahlen.

 

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagte 90%.

 

6. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt für den Antrag zu 1) und den Antrag zu 2) jeweils EUR 2.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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