Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 168/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.308,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.426,00 € seit dem 26.01.2012 sowie aus weiteren 7.882,00 € seit dem 25.03.2012 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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