Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 240/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 4.11.2011 – 204 C 422/10 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin, 4.735,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 394,61 € seit dem 3.1.2011, seit dem 3.2.2011, seit dem 3.3.2011, seit dem 3.4.2011, seit dem 3.5.2011, seit dem 3.6.2011, seit dem 3.7.2011, seit dem 3.8.2011, seit dem 3.9.2011, seit dem 3.10.2011, seit dem 3.11.2011 sowie seit dem 3.12.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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