Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 336/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.04.2011 – 266 C 190/10 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

 

 

 

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß den §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO abgesehen. -


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