Urteil vom Landgericht Köln - 5 O 228/10

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.088,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr aus 1.956,00 € seit dem 02.07.2009 und aus 3.132,00 € seit dem 16.09.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten darüber hinaus als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Kosten, Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die der Klägerin aus der Verletzung von Frau T aus dem Vorfall vom 11.12.2002 gegen 19:11 Uhr in der S-Straße in 50321 Brühl entstanden sind und noch entstehen werden.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von den Anwaltskosten ihres Prozessbevollmächtigten für dessen außergerichtliche Tätigkeit in dieser Sache in Höhe von 261,21 € brutto freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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