Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 457/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

1. 2.086.080 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des von der Beklagten auf ihrer Auktion 896 „Moderne Kunst“ vom 29. November 2006 als Werk Heinrich Campendonks verkauften Gemäldes „Rotes Bild mit Pferden“, Lot 51, signiert und datiert „Heinrich Campendonk 1914“;

2. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 432.000 € vom 5. Juli 2008 bis zum 31. März 2011 zu zahlen;

3. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 361.920 € vom 5. Juli 2008 bis zum 27. Dezember 2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer 1 näher bezeichneten Gemäldes in Annahmeverzug befindet.

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention werden der Streithelferin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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