Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 91/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 19.03.2012, 23 C 619/09, wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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