Beschluss vom Landgericht Köln - 7 O 208/11

Tenor

I.

Gemäß § 319 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 17.08.2012 wie folgt berichtigt:

Seite 3, Absatz 2, Satz 1 wird dahingehend berichtigt, dass das Grundstück der Gesellschaft in A liegt.

Auf Seite 4, letzter Absatz, Satz 3 wird  "§ 5 des Gesellschaftsvertrages" durch "§ 15 des Gesellschaftsvertrages" ersetzt.


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