Beschluss vom Landgericht Köln - 82 O 10/08

Tenor

Der Beschwerde der Antragsgegnerinnen vom 30. August 2012 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 3. August 2012 wird nicht abgeholfen.

              Die Sache wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt. 


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