Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 306/11

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt,

 

a) an die Klägerin zu 2) EUR 800,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen;

 

b) an die Klägerin zu 3) EUR 1.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen;

 

c) an die Klägerin zu 4) EUR 1.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen;

 

d) an die Klägerinnen zu gleichen Teilen einen Betrag in Höhe von EUR 3.454,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen.

 

 

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

 

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.