Urteil vom Landgericht Köln - 32 O 76/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17.542,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05. März 2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet sind, an die Klägerin einen Schadensersatz in Höhe der noch nicht bezifferten Liquidationskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.