Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 473/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 17.028,30 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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