Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 371/12

Tenor

1.               Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

              das nachstehend wiedergegebene Foto des Klägers zu verbreiten, wenn dies geschieht wie im Rahmen des in der Bildzeitung vom 04.03.2012 veröffentlichten Artikels „Muss Ls Ex nochmal vor Gericht?“:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

2.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

das nachstehend wiedergegebene Foto des Klägers zu verbreiten, wenn dies geschieht wie im Rahmen des auf bild.de am 03.03.2012 veröffentlichten Artikels „Ls Ex-Geliebte muss erneut aussagen“:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

3.               Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorprozessualen Vertretung jeweils in Höhe von EUR 344,95 freizustellen.

4.               Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu je 1/2 auferlegt.

5.               Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Diese beträgt für die Vollstreckung aus dem Tenor zu 1. und zu 2. jeweils EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages.


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