Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 290/12

Tenor

Bei Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.06.2012 - 269 C 251/11 - teilweise abgeändert wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 954,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.562,88 € für die Zeit vom 03.09.2011 bis zum 17.11.2011, aus 553,28 € für die Zeit vom 18.11.2011 bis zum 28.11.2011 und aus 954,89 € seit dem 29.11.2011 zu zahlen, außerdem weitere 171,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 775,64 € für die Zeit vom 23.07.2011 bis zum 04.08.2011 und aus 171,71 € seit dem 05.08.2011.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen tragen der Kläger zu 25 Prozent und die Beklagte zu 75 Prozent.

Das Urteil und das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch die andere Partei abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.