Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 3/13

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.00,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

ein als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus i.H.v. bis zu 15 Euro bei der Einlösung von Kassen- oder Privatrezepten anzubieten und/oder zu gewähren, wenn dieser ausgestaltet ist wie nachfolgend eingeblendet:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.071,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2013 zu zahlen.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von  50.000,00 Euro und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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