Urteil vom Landgericht Köln - 3 O 569/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits werden

                            dem Kläger auferlegt.

                            Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

                            110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

                            vorläufig volstreckbar.


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