Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 695/11

Tenor

1.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 10.599,21 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2011 zu zahlen.

2.               Die Beklagte wird ferner verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Beiträge des Klägers, die die Beklagte zwischen dem 01.02.2010 und dem 31.01.2011 veröffentlichte, sie der Datenbank „H“ zur Nutzung als herunterladbare Angebote zur Verfügung gestellt hat sowie die damit erzielten Umsätze.

3.               Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.               Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 70 % und der Kläger zu 30 %.

5.               Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich der Auskunftserteilung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 1.000 EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. 


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