Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 115/13

Tenor

1.               Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 22.03.2013, Aktenzeichen 28 O 115/13, wird bestätigt.

2.               Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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