Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 471/11

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 922.454,30 nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.       Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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