Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 497/12

Tenor

  • 1                               Die Klage wird abgewiesen.

  • 2                               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dem ehemaligen Kläger werden jedoch die bis zu seinem Ausscheiden aus dem Rechtsstreit am 26.06.2013 als Folge der ursprünglich durch ihn erhobenen Klage entstandenen etwaigen Mehrkosten auferlegt. Seine etwaigen außergerichtlichen Kosten trägt er selbst.

  • 3                               Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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