Beschluss vom Landgericht Köln - 39 T 60/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 22.03.2013 wird festgestellt, dass es sich bei dem Dokument des Amtsgerichts Köln mit der Überschrift „Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts“ vom 21.12.2012 nicht um ein rechtswirksames Urteil, sondern um ein Scheinurteil handelt.

Die Sache wird an das Amtsgericht Köln zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zurückverwiesen.


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