Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 30/13

Tenor

1.    Das Versäumnisurteil vom 16.05.2013 bleibt aufrechterhalten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

2.    Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Streitwert: 5.740,40 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.