Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 911/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.421,01 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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