Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 462/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.09.2012 – 262 C 216/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.350,54 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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