Urteil vom Landgericht Köln - 88 O 65/13

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.340,16 € (brutto) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.2.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Auskunftserteilung und Rechnungslegung gemäß Ziffer 2. Wegen der weitergehenden Zinsforderung und der uneingeschränkten Verurteilung wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Klägerin wird verurteilt, der Beklagten Auskunft darüber zu erteilen, welche Erlöse die Klägerin aus der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen erzielt hat, die im Jahre 2012 im Gebiet der Stadt G im Rahmen der Sammlung mittels der so genannten grünen Tonne erfasst wurden, und dazu eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Belege vorzulegen.

3.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

4.

Das Urteil ist für vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung, für die Beklagte zu Ziffer 2 in Höhe von 1.000,00 €, im Übrigen in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.


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