Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 241/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.09.2013, 204 C 284/11, teilweise aufgehoben und wie folgt abgeändert:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.07.2011 der Wohnungseigentümergemeinschaft T-Straße in Köln zu TOP 6  und TOP 8 werden für ungültig erklärt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 88% und die Beklagten nach Kopfteilen zu 12%.


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