Teilurteil vom Landgericht Köln - 4 O 387/13

Tenor

Die Drittwiderklage wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten trägt die Beklagte. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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