Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 460/13

Tenor

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.09.2013 – 265 C 67/13 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3.              Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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