Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 410/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17.202,92 EUR zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der vorgerichtlichen Gebührenforderung ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 555,60 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 75 % und die Klägerin zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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