Urteil vom Landgericht Köln - 29 O 11/11

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 18.05.2012 ( 29 O 11/11 ) wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 4.135,25 nebst Zinsen in Höhe 8 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 8 %, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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