Urteil vom Landgericht Köln - 15 S 10/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2015 – 121 C 446/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird auf 496,06 EUR festgesetzt.


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