Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 277/14

Tenor

Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in den Jahren 2010 – 2013 infolge des Unfallereignisses vom 26. Juni 2010 sowie auf Ersatz der infolge dieses Unfallereignisses außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten der Rechtsanwälte D & Collegen ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Verdienstausfall aus Anlass des Unfallereignisses vom 26. Juni 2010 zu erstatten.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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