Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 278/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Darlehensverträge zu den Nummern #####/####, #####/#### und #####/#### durch die Widerrufserklärung vom 24.02.2015 wirksam widerrufen worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagte 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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