Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 264/15

Tenor

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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