Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 442/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 52.120,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 25.396,13 € seit dem 15. November 2011, aus weiteren 8.241,72 € seit dem 8. Juni 2012 sowie aus weiteren 18.482,81 € seit dem 6. Januar 2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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