Beschluss vom Landgericht Köln - 29 T 56/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.03.2016, 202 C 153/15 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.


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