Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 361/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, sofern die Beklagte nicht zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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