Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 87/16

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.00,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen,

1) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für neue Personenkraftwagen

Y1 mit 151 kW (205 PS)

und/oder

Y2 mit 133 kW (180 PS)

im Internet zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4 Abschnitt II Ziffer 2 erforderlichen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen anzugeben, wenn dies geschieht wie am 24.11.2015 auf der Internetseite www.anonym1 und wie nachstehend wiedergegeben:


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