Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 37/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.12.2015 – Az. 271 C 227/15 – abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 539,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagte zu 36 % und die Klägerin zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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