Beschluss vom Landgericht Köln - 11 T 14/17

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) auf Entscheidung über die Kostenrechnung des Notars Dr. V vom 18.03.2016, Nr. 16/31765 über 4.471,96 € wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.


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